Demzufolge arbeiten wir mit dem Grundsatz, alle Menschen mit ihren Stärken und Schwierigkeiten anzunehmen. Wir setzen an den Fähigkeiten der Klient/innen an, stellen ihre Stärken in den Vordergrund und heben ihre Entwicklungspotentiale hervor.
Wir sehen uns in unserer Arbeit als Anwälte der zu betreuenden Menschen. Wir setzen uns für sie und für die Verbesserung der Lebenssituation der Klient/innen in der Gesellschaft und Kirche ein.
Das Grundgesetz stellt Eltern und Kind unter den besonderen staatlichen Schutz. Kindern verspricht es das Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Die Wohnheime Frühlingstraße möchten mit ihren Angeboten einen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leisten.